SCHACHTWARTUNG

 

In den letzten Jahren haben die Betreiber das Leitungsinformationssystem (LIS) mit Daten befüllt, um Ihre Leitungsnetze digital darstellen zu können. Diese Informationen müssen jedoch gewartet und in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür sind im Wasserrechtsgesetz und in der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung beschrieben. Die Richtlinie des ÖWAV Regelblattes 22 sieht eine regelmäßige bedarfsorientierte Wartung der Leitungsnetze im Abstand von fünf Jahren vor.

Durch die Schachtwartung soll die Funktionsfähigkeit der Schächte und sonstigen Bauwerke in Form von periodischen Überprüfungen gewährleistet werden.

 

Folgende Ergebnisse werden bei der Schachtwartung aufgezeichnet

  • Überprüfung der im LIS eingetragenen Zustandsdaten
  • Erfassen von Änderungen
  • Erkennen von Mängeln und Schäden
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